Gesundheits-Apps können unterschieden werden nach
- Medizinische Gesundheits-Apps
- Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept (DiGA)
- Wellness-, Fitness-, Lifestyle– und Service-Apps.
Mit dem Inkrafttreten des “Digitale Versorgungs-Gesetz” (DVG) sowie der Digitalen-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) können bestimmte Gesundheits- oder medizinische Apps für gesetzlich versicherte Menschen zu einer Kassenleistung werden. Gesundheits-Apps werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Wird eine App als Medizinprodukt vom Hersteller deklariert, dann erhält sie eine CE-Kennzeichnung sowie eine Risikoklassifizierung. Zudem wird sie in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Sie ist nun eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA).
Ausführlich wird in dieser Anleitung auf das E-Rezept eingegangen, sowohl über die Nutzung der eGesundheitskarte als auch mit eRezept-App. Kurz werden Wearables angesprochen. Ganz neutral könnte man ein Wearable als einen kleinen vernetzten Computer bezeichnen, welcher mithilfe von Sensoren Informationen aufzeichnet und das Ergebnis anzeigt. Ausführlich werden die (Datenschutz-) Risiken und Nebenwirkungen von Gesundheits-Apps und Wearables behandelt.
Quelle: Digital-Kompass