Apothekerkammer Berlin
Die Apothekerkammer Berlin (AK Berlin) ist die Standesvertretung aller etwa 6000 Berliner Apothekerinnen und Apotheker. Sie hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Somit übernimmt die Kammer staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung. Den Rahmen für die Tätigkeit der Kammer gibt das Berliner Heilberufekammergesetz vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Unsere Mitglieder sind die Berliner Apothekerinnen und Apotheker. Sie engagieren sich aktiv in verschiedenen Gremien, darunter die Delegiertenversammlung und der Vorstand, aber auch Fachausschüsse und Kommissionen. Dieses Engagement und die enge Zusammenarbeit der Gremien, ermöglichen es, den Sachverstand unserer Mitglieder unmittelbar in die tägliche Arbeit einzubringen und zum Beispiel die Einhaltung der Berufspflichten mit Augenmaß zu überwachen.
Die Kammer stellt durch ihre Arbeit unter anderem die Arzneimittelversorgung und die Arzneimitteltherapie-Sicherheit für die Patientinnen und Patienten sicher. Zudem überwacht sie die Qualität in der Berufsausübung der Apothekerinnen und Apotheker. Durch Fort- und Weiterbildungen werden Kammermitglieder nicht nur gezielt geschult, sondern auch die Qualität in der Beratung kontinuierlich verbessert. Themen, die die ältere Bevölkerungsgruppe betreffen, sind ebenfalls Teil dieser Schulungen. So bietet die Kammer unter anderem Seminare zu den Themen „Medikationsanalyse für ältere, geriatrische Patientinnen und Patienten“ oder „Schlafstörungen im Alter“ an.
Auch zentrale Themen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, werden behandelt. Zum Beispiel „Impfungen in den öffentlichen Apotheken“. So wird sichergestellt, dass alle Patientinnen und Patienten, die beispielsweise weniger mobil sind oder keine hausärztliche Praxis haben, sich wohnortnah und niederschwellig gegen Grippe oder Covid-19 impfen lassen können.
Weiterhin wird der Notdienst der Apotheken durch die Kammer organisiert. Der Notdienst der Apotheken ist eine gesetzlich geregelte Leistung, die sicherstellt, dass nachts, am Wochenende und an Feiertagen in jedem Bezirk eine Apotheke geöffnet hat. Eine Arzneimittelabgabe ist so auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich. Welche Apotheke in Berlin Notdienst hat, erfahren Sie über unseren Notdienstfinder.
Weitere Informationen
Sie möchten sich weiter informieren? Dann besuchen Sie die Webseite der AK Berlin.